13. Aug 2007 1393

Mister Wong

Logo-Wettbewerb


Das Web2.0-Portal Mister Wong (www.mister-wong.de) ist auf der Suche nach einem neuen Logo und einem Favicon. Dazu hat das Portal einen internationalen Crowdsourcing-Contest ausgerufen. Nach einem Uservoting werden dann die besten 12 Designs einer internationalen Jury vorgelegt, der u.a. Prof. Peter Rea, Chairman der Profile Intermedia, angehört. Aus den besten drei Entwürfen wird schließlich das Logo ausgewählt, welches weltweit eingesetzt wird. Insgesamt gibt es 12.000 Dollar zu gewinnen. Na, wer braucht das Geld?

http://www.mister-wong.com/contest/
http://www.mister-wong.de/blog/wong-startet-logo-contest-12000-dollar-pr...

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13. August 2007 - 10:35 – Tanja | Kommentare (22)

Kommentare

Mister Wong

Habt ihr euch mal die Teilnahmebedingungen GENAU durchgelesen??
Das hier ist Becks Releoded.

Logos werden gleich als Reinzeichnung geschickt. Alle Nutzungsrechte proforma abgegeben. Nett. Und wenn man sein Logo (das nicht gewonnen hat) jemand anderem verklickern will, muss man die Rechte von Wong wieder zurückkaufen, wat?

Da fallen doch sicherlich 2000-3000 Einsendungen an.

13. August 2007 - 14:31 – bernie (nicht überprüft)

Mister Wong

Ja, das ist Becks-like. Hab die Teilnahmebedingungen gar nicht angeschaut - aber jetzt weiß ich auch, wie die das Preisgeld zusammen bekommen...

13. August 2007 - 14:52 – Tanja

Mister Wong

hab ich dir doch gesagt, tanja.
macht nix, vielleicht ist jemand jung, selbstsicher, und braucht das geld tatsächlich ..

in unserer profession bzw. im studentischen gerät man ja des öfteren an den rand der selbstausbeutung (oder darüber).

sehr schade, aber trotzdem immer wieder so. kohle machen oder scharf
auf renommee oder geile jobs. kann ich aber auch nachvollziehen .. erst kommt das fressen, dann kommt die moral.

13. August 2007 - 19:42 – flo

Mister Wong

>>> ... erst kommt das fressen, dann kommt die moral.

moment mal … diejenigen, die sich solche reglements ausdenken, haben 100%ig jede menge futter, was man von ihrer „moral“ nicht gerade behaupten kann. aber abzocke rentiert sich scheinbar, besonders wenn man ohnehin schon am drücker ist.

13. August 2007 - 21:24 – Thomas

Mister Wong

na klar!

ich habe das nur mal von «unten», von partizipierender seite aus betrachten wollen ..
denn wie man sich bettet, so liegt man .. es deckt einen ja keiner zu.
soll keine entschuldigung sein!

übers ausloben bzw. anbieten brauchen wir gar nicht reden (doch, natürlich, ist auch sehr wichtig), aber da bin ich vollkommen deiner meinung, thomas.

13. August 2007 - 21:45 – flo

Mister Wong

Hi,

als Gründer von Mister Wong und Veranstalter des Contests würde ich das gerne aufklären:

nur die Sieger-Designs werden von uns genutzt,

was sollen wir mit den anderen, das ist totaler Quatsch.

Ausgebeutet wird ganz sicher niemand und 12.000 Dollar für die ersten drei Plätze ist doch gutes Geld.

Mir geht es um den Crowdsourcing-Gedanken, dass viele sich beteiligen und die Wong-Community entscheidet - für eine Logofindung ist das ein ganz demokratischer Ansatz; und eben das ist der experimentelle und ästhetische Kern des Gedankens.

Besten Gruß, Kai

13. August 2007 - 22:30 – Kai (nicht überprüft)

Mister Wong

OK, Kai. So sollte es auch sein. Aber warum so ein seltsam konstruierter Passus "The winner commits himself EVEN NOW to license the exclusive, temporally, local and objective limitless right of use to Mister Wong"?

Der Passus stört hinsichtlich des Umstandes, dass man noch gar nicht gewonnen hat, doch proforma die Nutzungsrechte bereits abtritt. Zudem ist keine Klausel enthalten, die besagt, dass die kompletten Nutzungsrechte wieder an den Einsender zurückgehen. Das heisst für mich: Die NR liegen bei Wong. Fertig. Wenn es nicht so wäre, warum dieser Satz?

Wenn es um wichtige Ding wie weltweites exklusives Nutzungsrecht geht, sollte man dies im Falle eines Gewinns besprechen und nicht bereits vorher in EINEM Sätzchen eines Teilnahmeformulars abhandeln wollen.

14. August 2007 - 9:04 – bernie (nicht überprüft)

Mister Wong

Hi Bernie,

der Satz sagt es doch genau: der WINNER tritt schon jetzt die Rechte ab, die hundert anderen eben nicht, das ist doch ganz klar und so ist es gemeint bzw. in dieser intention hat der anwalt es formuliert und ich denke es ist auch nicht zweideutig,

besten gruß, kai

14. August 2007 - 22:38 – Kai (nicht überprüft)

Mister Wong

warum sollte man ein logo für etwas gestalten was ein super 'logo' (oder eher maskottchen) hatte? ich kann es nicht verstehen das die den mister wong
entlassen haben, ich fand den gut. und kommt mir jetzt nicht mit rassismus,
dass ist ja totaler quatsch.

15. August 2007 - 11:13 – robertmichael

Mister Wong

Noch nix aus Becks gelernt? Der "Feind" entwickelt sich weiter ;-)

Die wissen schon, dass solche Contests wie Becks nicht mehr gehen, also verklauseln sie das ganze mit "the Winner …". Da springt jeder drauf: "Ah ja, the Winner." Nur vergessen sie diese Wörtchen: "Even now". Und das heißt: Jetzt. Und nicht später. Das ist Juristensprache.

Ich bin zwar kein Jurist, deswegen kann ich es nicht klar und eindeutig beurteilen. Daher würde ich dieses Teilnahmeformular einem mal vorsetzen. Dieser könnte viel besser erklären, wie die Mechanismen im Falle eine Falles rotieren. Oder?

15. August 2007 - 13:26 – Gast (nicht überprüft)

Mister Wong

wo ist eigentlich "the winner" vom becks-wettbewerb?
habe zwar bilder im netz gesehen aber im laden ist es mir noch nicht begegnet.

15. August 2007 - 14:13 – robertmichael

Mister Wong

Das mit den Rechten wäre mir in erster Linie ja mal nicht so wild...
das hier find ich viel bedenklicher:
http://www.designerinaction.de/gestaltung/show.php?id=1457

man steht dann, obwohl man die Rechte abgibt trotzdem gerade, wenn irgend ein Hillbilly meint "seine Rechte als Dritter" wären angegriffen... und das is schon heftig.

18. August 2007 - 15:24 – Matthias (nicht überprüft)

Mister Wong

Kai schrieb:
"Ausgebeutet wird ganz sicher niemand und 12.000 Dollar für die ersten
drei Plätze ist doch gutes Geld."

12000 klingt erst mal viel. Aber 6000 Dollar für die weltweiten ausschließlichen Nutzungsrechte hört sich dann wieder ganz anders an.
Ist natürlich "gutes Geld" für Mister Wong. :)

Mal schnell gegoogelt (aus einem Forum):
"Mein bester Job in dieser Hinsicht war mal das Logo für ein Saarbrücker Bank.
Da hat nur das Logo Euro 10.000.- gebracht. "

Und Mister Wong ist ja nicht irgendwer, oder?

Und das ist auch heftig:
http://www.dasauge.de/aktuell/gestaltung/e934
Da übertreibt es Mr. Wong aber mit der Absicherung.

19. August 2007 - 14:27 – TwoCent (nicht überprüft)

Mister Wong

Zitat
"Der Bund Deutscher Grafikdesigner hierzu: »Im Klartext: Sollte Mister Wong irgendwo auf der Welt durch die Nutzung eines Teilnehmerbeitrags Ärger wegen einer vermeintlichen oder gar echten Verletzung von Rechten Dritter bekommen, hält der Urheber den Kopf und auch das Portemonnaie hin. Streitigkeiten dieser Art beziffern sich, besonders in den USA, schnell im oberen fünfstelligen Eurobereich zuzüglich Gerichts- und Anwaltskosten."
/Zitat

Danke und auf Nimmerwiedersehen.

19. August 2007 - 18:10 – bernie (nicht überprüft)

Mister Wong

geht es hier nicht generell um die frage: welche verantwortung übertrage ich als kreativdienstleister meinen kunden automatisch bei der vergabe der nutzungsrechte? klar ist, dass kein kunde für die urheberrechtsverletzungen seines dienstleisters haftbar gemacht werden will.

willkürlich:
wie verändert sich also die rechtslage, wenn ich das logo der deutschen bank, an meinen unwissenden kunden als meinen eigenen entwurf verkaufe? soll der kunde etwa dafür haften, weil ich ihm die nutzungsrechte übertragen habe?

unwillkürlich:
was passiert in obigen fall, wenn der kreativdienstleister unwissentlich urheberrechte verletzt und den entwurf durch den übertrag der nutzungsrechte verkauft?

19. August 2007 - 19:13 – CHR15

Mister Wong

Chris: Das Problem ist, dass man bereits bei Teilnahme den Kopf hinhält. Man kann nicht wissen, ob der Entwurf nicht irgendwo auf der Welt bereits (ggf. in ähnliche Form) existiert. Die Prüfung erfolgt regulär durch den Auftraggeber, nicht den Urheber.

Ein socher Deal sollte meiner Meinung nach folgendermassen ablaufen:

Logo einreichen
Gewinnen
Verhandlung über Rechte
Prüfung der Form
Wenn O.K. dann Vertrag

Mit Mr. Wongs Knebelvertrag muss man damit rechnen in einem Jahr in den USA – sagen wir mal Texas, die sind dort sehr verrückt, was solche Dinge angeblangt – auf ein Schadenseratz von 100.00o Dollar verklagt zu werden. Ist einem so ein Risiko Wert?

19. August 2007 - 19:26 – bernie (nicht überprüft)

Mister Wong

Und es wird ja immer verrückter:

Ich kann mir vorstellen, dass ein Gewinner, sollte er ein Logo einreichen, dass es bspw. in Japan für eine Handymarke gibt, eine ganz nette Prozesslawine an den Hals gehängt bekommt. Mr Wong hingegen ist fein aus der Sache raus, erklärt den nächstbesten zum Winner, und damit greift automatisch die Verzichterklärung (wogegen man wohl nichts unternehmen kann), und dieser muss ebenos damit rechnen, verklagt zu werden.

19. August 2007 - 19:35 – Bernie (nicht überprüft)

Mister Wong

Wir bekamen Post von Mister Wong. Das Webportal hat jetzt den kritisierten Teil der Wettbewerb-AGBs gestrichen:

Hallo Tanja,

ihr habt ja über unseren Mister Wong-Logo-Contest geschrieben und über
eine Passage in den AGBs diskutiert, die der BDG kritisiert hat.

Wir haben unseren Anwalt die AGBs nochmal durchchecken lassen und den vom
BDG kritisierten Teil des Absatzes 7 ersatzlos gestrichen.

Wir wollen absolut niemanden verunsichern und möchten Euch bitten, diese
Änderung Euren Lesern mitzuteilen.
Worum es uns geht: einen schönen Crowdsourcing-Contest zu veranstalten und
dann ein tolles, neues Logo zu haben.

Hier die neuen Regeln: http://www.mister-wong.com/contest/terms.html

Schöne Grüße

WONG THE WEB!
Christian Clawien

20. August 2007 - 13:31 – Tanja

Mister Wong

... und der Vollständigkeit halber hier die Presse-Information des BDG:

BDG warnt dringend vor Teilnahme
an Mister-Wong-Logowettbewerb

»Webdesigner, Grafiker und Pixeljongleure« sind bis zum 08.09.2007
aufgerufen, an einem Wettbewerb teilzunehmen, in dem ein neues
»Maskottchen« für mister-wong.com, einem deutschen Social-
Bookmarking-Dienst, gefunden werden soll. Als Preisgelder warten
12.000 US$, verteilt auf die ersten drei Gewinner.

Die »Regeln und Bestimmungen« dieses »Crowdsourcing-Wettbewerbs«,
die jeder Teilnehmer per Mausklick akzeptiert, haben es jedoch in
sich. Bereits bei der Einreichung der Arbeiten soll der Teilnehmer
bestätigen, dass er im Falle des Gewinns einen von Mr.Wong
vorgelegten Nutzungsvertrag unterzeichnen wird. Welche Bedingungen
dieser Vertrag im Einzelnen haben soll - abgesehen von einer
völligen Einräumung aller sachlich, örtlich, zeitlich unbegrenzten
Nutzungsrechte - ist jedoch nirgendwo erkennbar.

Eine hohes materielles Risiko resultiert für die Teilnehmer aus Abs.
7 der zu akzeptierenden »Regeln«, denn hier sehen die
Wettbewerbsbedingungen vor, dass »Mister Wong von allen Ansprüchen
Dritter, ... die geltend machen, dass durch die zur Verfügung
gestellten Materialien die Rechte Dritter verletzt werden ...«
unverzüglich freizustellen ist und außerdem »Mister Wong bei der
Rechtsverteidigung die notwendige Unterstützung bieten und Mister
Wong von den Kosten der Rechtsverteidigung« ebenfalls freizustellen
ist.

Im Klartext: Sollte Mister Wong irgendwo auf der Welt durch die
Nutzung eines Teilnehmerbeitrags Ärger wegen einer vermeintlichen
oder gar echten Verletzung von Rechten Dritter bekommen, hält der
Urheber den Kopf und auch das Portemonnaie hin. Streitigkeiten dieser
Art beziffern sich, besonders in den USA, schnell im oberen
fünfstelligen Eurobereich - zuzüglich Gerichts- und Anwaltskosten.

Während im Verlauf eines regulären Design-Auftrags die Prüfung und
der Schutz von Rechten durch den Auftraggeber, also Nutzer, erfolgt,
scheint eine kostenintensive Prüfung der Gewinnerarbeiten dieses
Wettbewerbs gar nicht mehr erforderlich, da die Rechtsrisiken der
Nutzung ja einfach auf den Urheber des Werkes ausgelagert werden.

Stellt man die Höhe des Preisgeldes, als Kompensation für Entwurf
und Nutzung, von ca. 4.400 EUR für den ersten Gewinner dem vollen
Rechtsrisiko der weltweiten Nutzung gegenüber, so kann die Frage
gestellt werden, ob es sich bei diesem Wettbewerb nicht vielmehr um
das »Outsourcing« von Rechtsrisiken und deren Kosten handelt.

In Anbetracht dieser äußerst ungewöhnlichen wie unangemessenen
Risikoabwälzung auf den Teilnehmer, dessen Werk zur Nutzung kommt,
warnt der BDG Bund Deutscher Grafik-Designer e.V. dringend vor einer
Teilnahme an diesem Wettbewerb.

20. August 2007 - 14:00 – Tanja

Mister Wong

Ein Knebelvertrag ist es immer noch, ob mit oder ohne Risikoverlagerung. Und diese könnte ja in diesem ominösen Vertragswerk stehen, für das sich der Teilnehmer verpflichtet zu unterschreiben. Damit haben wir Clichée des kleinen schlitzäugigen, Halsabschneiders von Chinese vollkommen erfüllt. Herzlichen Glückwünsch, Mr. Wong.

22. August 2007 - 9:11 – bernie (nicht überprüft)

Mister Wong

Das war hier mal weder eine lebhafte Diskussion. Weil es zum Thema passt und Ihr über die Vorschläge Eure Meinung abgeben könnt, ein paar Infos:

Die Einreichungsfrist für den Mister Wong Logo Contest endet morgen, am Samstag um
24:00. Über 3000 Teilnehmer haben sich angemeldet, das 1000. Logo wurde heute hochgeladen.

Alle Einreichungen sind hier zu sehen:

http://www.mister-wong.com/contest/index.php?do=vote

In Kürze beginnt dann auch das Voting. Kommentiert werden kann jetzt schon!

7. September 2007 - 15:45 – Tanja

Mister Wong

Vor ein paar Tagen wurde die Top3 bei der Suche nach einem
neuen Logo gekürt, jetzt fiel die Entscheidung:

http://www.mister-wong.de/blog/das-neue-logo-von-mister-wong/2007/12/19/

Vorausgegangen waren über 1800 Einsendungen, eine Top12, die die Nutzer
bestimmt haben, eine internationale Jury. die sich viele Gedanken
gemacht hat und ein Mister Wong-Team, dass in den letzten Tagen die Qual der Wahl
hatte.

19. Dezember 2007 - 18:57 – Tanja

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